24.12.2024
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Die Telematikdienstleister reden sich die Welt schön!
Und die Politik macht seltsam anmutende Vorschläge!

8 Missverständnisse zur Telematik-Infrastruktur (TI)

Missverständnis 1:


Nach wie vor gibt es nur 2 Anbieter für Komponenten der TI.
Und die dürfen diese interessanterweise verkaufen, ohne das die Mindestanzahl an 3 Wettbewerbern erreicht ist.

Obwohl der Gesetzgeber in einem ähnlichen Fall, Smarte (intelligente) Stromzähler, völlig anders (wettbewerbskonform) entschieden hat.

Bekanntmachung der Bundesnetzagentur:

Grundlegende Voraussetzung für den Pflichteinbau intelligenter Messsysteme ist, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) die technische Möglichkeit der Ausstattung feststellt.
Erst nach dieser Feststellung kann die flächendeckende Einführung (auch Roll-out genannt) der intelligenten Messsysteme starten und die jeweiligen Realisierungsfristen der Pflichteinbaufälle beginnen, ab diesem Zeitpunkt zu laufen.
Die Feststellung wird das BSI auf seinen Internetseiten veröffentlichen, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme anbieten, die den Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes genügen.

Also auch hier ein gesetzlicher Zwang und die Anforderung "mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen".

Wieso wird im Gesundheitswesen von dieser Forderung geredet, aber die Nichteinhaltung ignoriert?

Wenn vor der Feststellung des BSI von mindestens drei Systemen diese in den Verkehr gebracht werden, haben sich die Anbieter an folgende Weisung zu halten:

Ihr Messstellenbetreiber muss Sie drei Monate vor Einbau informieren und Sie auf die freie Wahl des Messstellenbetreibers hinweisen.

Hier stellt sich die Frage in welchem Vertrag zur TI ein solcher Hinweis vorhanden war.
Und war dieser Hinweis nicht vorhanden, sind solche Verträge anfechtbar?

Quelle:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/NetzanschlussUndMessung/SmartMetering/SmartMeter_node.html 

Missverständnis 2:


Die TI Technik ist veraltet.

Kurz und knapp: Ja, ist Sie.
Die einzelnen Aussagen hier in einem Beitrag auf Heise.de

Text aus der Meldung:
Nach Gesundheitsminister Jens Spahn und Digital-Staatsministerin Dorothee Bär hat nun Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als völlig veraltet bezeichnet. "Wir sollten am besten einmal den Reset-Knopf drücken und über ein neues System nachdenken".
Quelle:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Aerzte-wollen-den-Reset-Knopf-druecken-4053610.html

Wenn eine kontaktbasierte Gesundheitskarte veraltet ist, warum sind dann kontaktbasierte Konnektoren und Kartenlesegeräte nicht auch veraltet?
Und veraltet bedeutet, alle 5 Jahre müssen die kontaktbasierten Chipkarten in den Konnektoren/Lesegeräten erneuert werden.
Das geht aber nicht so einfach. Also müssen sich die Ärzte nach 5 Jahren neue Konnektoren/Lesegeräte auf eigene Kosten kaufen.
Und weil das auch Herr Span erkannt hat, kommt von Ihm folgender Satz.

"Wir müssen die Blockchain verstehen"
Quelle:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Spahn-Wir-muessen-die-Blockchain-verstehen-4049813.html 

Veraltet in diesem Kontext ist nicht mit unsicher zu verwechseln.
Denn ob die TI wirklich sicher ist, wird sich erst zeigen, wenn die ersten Wartungszugänge der TI Beteiligten missbraucht werden.

Ja, so etwas passiert:
Patienten-Daten von fast 3 Millionen Norwegern gehackt
Quelle:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Offenbar-Patienten-Daten-von-fast-3-Millionen-Norwegern-gehackt-3945709.html 

Missverständnis 3:


Die TI ist Datenschutzkonform.

Sie wird es wohl nicht sein, denn es gibt keine Datenschutzfolgeabschätzung.
Der Grund dürften die zig Server und Systeme sein, welche an der Übertragung beteiligt sind.
In jedem System fallen digitale Spuren an, welche später zusammengesetzt mit Sicherheit nicht Datenschutzkonform sind.

Aus diesem Grund ließ man sich zu folgender Aussage hinreisen.

Die Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) hat zu dieser Frage Stellung genommen. Die Stellungnahme wurde im änd (Ärztenachrichtendienst) vom
30.06.18 veröffentlicht. Nach dieser Stellungnahme endet die Verantwortung der Praxis am Konnektor. Ab dem Konnektor liegt die Verantwortung für den sicheren Betrieb der TI bei der Gematik.
Quelle:
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Praxisfuehrung/KVB-Infoblatt-FAQ-DSGVO.pdf

Missverständnis 4:


Die Erstattungspauschalen sind kostendeckend.

Da in unseren Augen rechtswidriger Weise eine Kopplung von Praxisverwaltungssoftware (PVS) und Konnektor/VPN-Provider vorgenommen wurde/wird, stimmt das niemals.
Es gibt Softwarehersteller welche z.B. folgendes Angebot machen:
Kaufen sie den Konnektor bei uns, und sie bekommen das Softwaremodul zur TI kostenlos ohne Wartungsgebühr.
Geht man diesen Handel nicht ein, Kostet das TI Modul Geld und es wird dafür zusätzlich eine monatliche Softwarepflegegebühr erhoben.
Nun gibt es PVS, für die noch kein Konnektor auf diesem Wege verfügbar ist.
Um nun endlich die ständig sinkenden Erstattungspauschalen wahrzunehmen, müssten diese Praxen einen Konnektor eines anderen Anbieters kaufen.
Dadurch bekommen sie aber lebenslang eine monatliche Softwarewartungsgebühr in Rechnung gestellt.
Wie kann das jemals kostendeckend sein/werden?
Nennt man das schon Erpressung?

Ein weiteres Beispiel:
Ein Kartenlesegerät Kostet 590,00 EUR und wird mit 435,00 EUR gefördert!

Missverständnis 5:


Die TI läuft reibungslos!

Dazu stellt der Deutsche Ärztetag 2018 folgendes fest.

Inzwischen treten erhebliche Probleme bei zahlreichen Praxen auf, die sich an die TI angeschlossen haben. Es kommt zu wiederholten oder dauerhaften Systemausfällen, besonders beim Konnektor.
Gesundheitskarten können mitunter nicht eingelesen werden, Paxisabläufe werden behindert.
Dies ergibt sich auch aus dem Evaluationsgutachten der Gematik zum Test des Online-Rollouts.

Auch eine in ca. Juni durchgeführte Umfrage unter Mitgliedern von MEDI-Verbund unter allen Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ergab ein alarmierendes Ergebnis zur TI Umsetzung. Das Ergebnis der Umfrage kann man unter dem folgenden Link finden.

https://blog.medi-verbund.de/2018/07/umfrage-alarmierende-ergebnisse/

Missverständnis 6:

Die Praxisabläufe und das PVS System sind nach der TI Installation schneller.

Wir bieten IT Dienstleistungen im Bereich von Arztpraxen.
Und die Erfahrungen, welche wir dort mit den vorgefundenen Systemen sammeln
zeichnen eher folgendes Bild.
Ohne TI Anbindung:
So gut wie jeder Praxisinhaber ist mit der Geschwindigkeit seines Systems unzufrieden.
In einigen Fällen kann man das verbessern, in anderen eher nicht. Das ist von der Technik des PVS abhängig.

Mit TI Anbindung:
Zu der allgemeinen Langsamkeit des PVS Systems kommen nun häufige Konnektor Neustarts mit anschließender
Neuanmeldung des Kartenlesegerätes hinzu. Das passiert wohl im Schnitt ca. 3 bis 5 mal pro Arbeitstag.
Viele Versichertenkarten lassen sich nicht einlesen und es ist ein Ersatzverfahren erforderlich.

Mal im Ernst. Haben Sie es schon mal erlebt, dass ein zusätzlicher Arbeitsaufwand den kompletten
Prozess beschleunigt?

Missverständnis 7:

Die TI bringt den Ärzten neuen Nutzen welcher die extrem hohen Kosten rechtfertigt.

Bislang können die Stammdaten abgeglichen werden.
Also Dinge, die in jedem Telefonbuch stehen.
Also Dinge wie Vorname, Nachname, Anschrift usw.
Der Nutzen für die Ärzte ist hier gleich Null.
Später soll es z.B. die elektronische Patientenakte geben. Das ist, wie auch die Einführung der TI, gesetzlich vorgeschrieben.
Andere Dinge die da kommen sollen, konnten wir in keinem Gesetz mit einem Termin für die Umsetzung finden.
Diese Patientenakte wird derzeit, überwiegend ausgerechnet von den Krankenkassen geführt, angeboten.
Hier darf bislang jeder Anbieter machen was er möchte. Es gibt keine einheitlichen technischen Vorgaben, wie die Verbindung
zwischen PVS und der elektronischen Patientenakte geschaffen werden soll.
Bedeutet, jedes PVS muss die Individualtechnik jedes Anbieters einer elektronischen Patientenakte unterstützen.
Wer die Hersteller von PVS Systemen mit monatlichen Softwarepflegegebühren finanziert kann sich ja jeder selber beantworten.

Missverständnis 8:

Die TI spart Kosten.

Ob die nun weniger oft auszugebenden Versichertenkarten eine nennenswerte Einsparung erzielen, darf bezweifelt werden.
Bei Kassenwechsel bleibt das nicht erspart, und die neuen Karten sind mehr als doppelt so teuer wie die Alten.

Es fallen bei den Kassen keine Kosten mehr für die Behandlung nicht versicherter Patienten an.
Das ist richtig, denn Sie als Arzt werden künftig diese Kosten tragen.

Wer an der TI teilnimmt stimmt folgender Regelung zu:
Sie müssen einen Stammdaten-Abgleich über die TI durchführen. Dadurch kann es nicht passieren, dass sie nicht-Versicherte behandeln.
Behandeln sie trotzdem "nicht-versicherte Personen", weil z.B. die TI aus einem wie auch immer gearteten Grund nicht funktionierte,
bleiben sie auf den Kosten sowie Folgekosten, welche Sie ausgelöst haben, sitzen.

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